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Durchsuchungen wegen des illegalen Handels mit Einweg-E-Zigaretten

Berlin - Zoll - E-Zigaretten

Durchsuchungen wegen des illegalen Handels mit Einweg-E-Zigaretten

Berlin

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durchsuchten in den heutigen Morgenstunden rund
500 Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg und der Berliner Landespolizei unter
Einsatz von Spezialeinheiten sowie den Hauptzollämtern, der Steuerfahndung und des THW wegen
des banden- und gewerbsmäßigen illegalen Handels mit Einweg-E-Zigaretten im Berliner Stadtgebiet
35 Anschriften und diverse Kraftfahrzeuge.

Die acht mutmaßlichen Täter im Alter zwischen 24 und 41 Jahren werden verdächtigt, seit mindestens Januar 2024 einer vorrangig jugendlichen Klientel in Deutschland nicht zugelassene und unversteuerte Einweg-E-Zigaretten unter Bewerbung durch soziale Medien verkauft zu haben.

Bei den Durchsuchungsorten handelt es sich um die Wohnanschriften der Beschuldigten, Firmenanschriften sowie mutmaßliche Lager für die Einweg-E-Zigaretten.

Die Einweg-E-Zigaretten sollen durch bislang unbekannte Dritte nach Deutschland gebracht worden sein, ohne sie zur Versteuerung beim Zoll anzumelden. Den Beschuldigten soll dies bewusst gewesen sein, trotzdem sollen sie die unversteuerte Ware verkauft haben.

Durch die Einsatzkräfte konnten heute bislang insgesamt 400.000 unversteuerte und nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten sowie über 600 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak aufgefunden und sichergestellt werden.

Des Weiteren konnten über 200.000 Euro Bargeld aufgefunden und beschlagnahmt werden.

Nach den derzeitigen Ermittlungen wird von einem Steuerschaden in Höhe von mindestens 500.000 Euro ausgegangen.

Die Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Beweismittel dauern an.

Der Leiter des Zollkriminalamts Dr. Tino Igelmann hierzu: „Mit diesem komplexen Ermittlungsverfahren setzt die Zollfahndung ein deutliches Zeichen gegen Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität. Im Zusammenwirken mit unseren Partnerbehörden ist es unser Hauptziel, die Strukturen der Täter zu zerschlagen und rechtwidrig erlangtes Vermögen einzufrieren. Als „Life Style“-Produkt haben die E-Zigaretten und Vapes vor allem bei Jugendlichen – teils auch bei Kindern und jungen Erwachsenen – die Zigarette abgelöst und daher ist es besonders wichtig, die Gesundheit gerade unserer minderjährigen Bevölkerung mit solchen Ermittlungen zu schützen. „

Zur Erläuterung:

Seit dem 01.07.2022 unterliegen Einweg-E-Zigaretten als sog. Tabakwarensubstitute der Tabaksteuer. Steuerrechtlich relevant ist dabei das „Liquid“, welches in einer Einweg-E-Zigarette verdampft wird. Aktuell – seit dem 01.01.2024 – liegt der Tabaksteuersatz bei 0,20 EUR/ml. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen nikotinhaltige und -freie Einweg-E-Zigaretten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. 

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