
Killer ohne Gedächtnis tötet Mann aus seinen Albträumen
Zwickau - Mordanklage
Mord-Anklage gegen Missbrauchsopfer: Killer ohne Gedächtnis tötet Mann aus seinen Albträumen
Zwickau (Sachsen) – Erst nachdem er den Mann aus seinen Albträumen erschlagen hatte, kehrte seine Erinnerung zurück. Dieser Fall aus Sachsen gleicht einem wahren Psychothriller.
Unfall führt zu Gedächtnisverlust
René K. (41) verliert 2011 bei einem Unfall sein Gedächtnis. Er weiß nichts mehr und muss alles neu lernen. Nur der Schlaf wirft Schatten des alten Lebens in die Gegenwart: Immer wieder träumt er, wie er als Jugendlicher von einem älteren Mann missbraucht wird.
Mann aus Albträumen wiedererkannt
Jahre später trifft René K. seinen alten Fußballtrainer Sven H. (53) im sächsischen Lichtenstein wieder. Für ihn bleibt kein Zweifel: Das ist der Mann aus seinen Albträumen. Am 5. Juli 2023 greift er angeblich unwillkürlich zur Axt, erschlägt seinen vorbestraften Peiniger im eigenen Haus und geht anschließend zur Polizei.
Erstes Urteil und Berufung
Im darauffolgenden Mordprozess wird René K. wegen Totschlags im Affekt zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof sah Hinweise auf Heimtücke jedoch nicht ausreichend gewürdigt und kassierte das Urteil. Der Prozess beginnt neu – diesmal mit einem Angeklagten, der angibt, sein Erinnerungsvermögen zurückerlangt zu haben.
Gedächtnis kehrt im Gefängnis zurück
„Ich kann mich wieder an alles erinnern. An jeden einzelnen Tag“, erklärt René K. zum Auftakt des Berufungsverfahrens am Landgericht. „Schöne Erinnerungen und schreckliche auch“, ergänzt der blasse Mann mit leiser Stimme. Erst nach der mehrfach gestandenen Tat und dem ersten Verfahren sei sein Gedächtnis Stück für Stück zurückgekommen, sagt K., der von einer Psychiaterin aus der JVA begleitet wird.
Seine Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian (55) attestiert ihm eine „posttraumatische Belastungsstörung und selbstbestrafende Tendenzen“. Auch der psychiatrische Gutachter erklärt, dass es unnötig sei, K. zu dem Missbrauchserlebnis erneut zu befragen. Die Qualität seiner Aussagen lasse keinen Zweifel zu.
Details der Tat
Die Mord-Anklage beschreibt die Tat wie folgt: „Mit fünf Schlägen mit einer Spalt-Axt zertrümmerte er dem Opfer den Schädel und die Halswirbelsäule. Beim letzten Schlag blieb die Axt stecken. Jeder Hieb für sich wäre tödlich gewesen“, fasst Staatsanwältin Barbara Gremm zusammen. K. habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt und heimtückisch gehandelt.
Vater demonstriert für seinen Sohn
Davon will Rainer K., der Vater des Angeklagten, nichts wissen. Auf einem Plakat vor dem Landgericht macht er deutlich: „Unser Sohn ist kein Mörder.“ Mit den viereinhalb Jahren Haft aus dem ersten Verfahren könne er aber leben.