Schwerlastkontrollen in der Eifel: Haftbefehl und überladene Lkw
Eifel – Bei mehreren Schwerlastkontrollen in der Eifel haben Einsatzkräfte einen gesuchten Fahrer sowie mehrere nicht vorschriftsmäßige Lastwagen entdeckt. Die Polizei untersagte zwei Transporten die Weiterfahrt und leitete verschiedene Straf- und Bußgeldverfahren ein.
Lebensmitteltransporte auf der A1 kontrolliert
Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier kontrollierten am Montag, 24. August 2026, gemeinsam mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mehrere Lebensmitteltransporte. Die Schwerlastkontrollen in der Eifel fanden auf der Rastanlage Eifel-West an der Autobahn 1 statt.
Bei den kontrollierten Lebensmitteltransporten stellten die Einsatzkräfte nach Angaben der Polizei keine lebensmittelrechtlichen Verstöße fest. Für einen in Nordrhein-Westfalen lebenden bulgarischen Staatsbürger nahm die Kontrolle allerdings einen anderen Verlauf.
Haftbefehl gegen Fahrer lag vor
Bei der Überprüfung des Mannes stellte die Polizei fest, dass zwei aktuelle Fahndungsnotierungen gegen ihn vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Kassel suchte den Fahrer aufgrund eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung.
Der Mann konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem er den offenen Betrag von rund 900 Euro bezahlte. Seine ebenfalls zur Fahndung ausgeschriebene Fahrerlaubnis stellten die Beamten jedoch sicher. Sie leiteten den Führerschein anschließend an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter.
Gegen den Fahrer ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch gegen den Verantwortlichen des Unternehmens läuft ein Verfahren wegen des Verdachts, die Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Zusätzlich legt die Polizei der zuständigen Gewerbeaufsicht Kontrollberichte wegen möglicher Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten vor. Ein Ersatzfahrer übernahm später den Kastenwagen.
Holztransporter wog 46,6 Tonnen
Im Verlauf derselben Schwerlastkontrollen in der Eifel stoppten die Beamten einen luxemburgischen Holztransporter. Dieser beförderte vier Meter lange Buchenstämme zu einem Sägewerk in Belgien.
Bei der Verwiegung mit polizeieigenen Radlastwaagen zeigte sich eine deutliche Überladung: Der Lastwagen brachte 46,6 Tonnen auf die Waage. Erlaubt waren lediglich 40 Tonnen. Zudem erreichte der Lkw-Zug eine Höhe von 4,12 Metern und überschritt damit die zulässige Gesamthöhe von vier Metern.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Erst nachdem Verantwortliche einen Teil der Baumstämme umgeladen und damit Gewicht sowie Höhe reduziert hatten, durfte der Transport seine Fahrt fortsetzen. Gegen den Fahrer leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein. Gegen das verantwortliche Unternehmen läuft außerdem ein Verfahren, das die Einziehung des Frachterlöses ermöglichen kann.
Zu langer Lkw-Zug auf der A60 gestoppt
Am Dienstagmorgen, 25. August 2026, kontrollierten die Einsatzkräfte auf der A60 bei Steinebrück einen belgischen Lkw-Zug, der Pferdedung geladen hatte. Das Gespann erreichte eine Länge von 19,20 Metern, obwohl lediglich 18,75 Meter erlaubt waren.
Nach Angaben der Polizei fiel ein Lkw-Zug dieses Unternehmens nicht zum ersten Mal wegen einer Überschreitung der zulässigen Länge auf. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ließen den Anhänger vor Ort stehen. Ein kürzerer Lastwagen soll ihn später abholen und nach Belgien transportieren.
Auch in diesem Fall leiteten die Einsatzkräfte ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer sowie ein Verfahren gegen das Unternehmen ein. Die Ergebnisse der Schwerlastkontrollen in der Eifel zeigen damit ein breites Spektrum: Während die überprüften Lebensmitteltransporte keinen Anlass zur Beanstandung gaben, griffen die Beamten bei mehreren anderen Verstößen konsequent ein.
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Informationen über die zuständige Koordinierungsstelle für Großraum- und Schwertransporte stellt das Polizeipräsidium Trier bereit.
Erstellt mit Hilfe von KI








