Schwerbehinderte Tochter mit Ecstasy betäubt und erstickt: Eltern stehen vor Gericht
Die tragische Geschichte der kleinen Sophie erschüttert die Schweiz. Die Dreijährige litt an einer schweren, unheilbaren Hirnschädigung. Die Eltern des Mädchens entschieden sich dazu, das Leben ihrer Tochter zu beenden. Mit einer Ecstasy-Pille betäubten sie das schwerstbehinderte Kind und erstickten es anschließend.
Am Montag begann der Prozess gegen das deutsche Paar, das in Hägglingen, Schweiz, lebt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater (33) und der Mutter (31) Mord sowie versuchten Mord vor. Für beide Angeklagten fordert die Anklage jeweils 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis.
Sophie litt unter einer schweren Hirnschädigung
Sophie wurde mit einer schweren Hirnschädigung geboren, die als unheilbar galt. Das Mädchen konnte nicht selbstständig schlucken, laufen oder sprechen. Sophie litt unter ständigen Krämpfen und Schmerzen und war rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. Die Eltern erklärten in einem Interview mit der „Aargauer Zeitung“, warum sie sich zu der Tat entschlossen. „Sie hat unter ihrem eigenen Leben gelitten“, sagte die Mutter. „Es wäre ihr nie besser gegangen. Sie hätte nie ein schönes Leben führen können.“
Eltern berichten von ihrer Verzweiflung
Am Abend des 7. Mai 2020 soll das Elternpaar laut Anklage entschieden haben, das Leiden ihrer Tochter zu beenden. Sie mischten der Kleinen Ecstasy in den Brei, um sie zu betäuben. Nachdem Sophie benommen wurde, drückten sie ihr ein Tuch auf das Gesicht, bis sie aufhörte zu atmen. Anschließend legten sie das tote Kind ins Bett und weinten.
Rettungskräfte und Obduktion bestätigen die Todesursache
Am nächsten Morgen riefen die Eltern die Rettungskräfte. Diese konnten jedoch nur noch den Tod des kleinen Mädchens feststellen. Bei der Obduktion fanden Spezialisten Ecstasy im Blut von Sophie. Die Todesursache war ein durch die Eltern herbeigeführter Sauerstoffmangel.
Mutter gesteht vor Gericht: „Ich würde es wieder tun“
Die Eltern und die Großmutter (52) der kleinen Sophie wurden kurz nach der Tat verhaftet. Im Verlauf der Ermittlungen wurden alle drei unter Auflagen entlassen. Die Ermittlungen brachten zutage, dass es bereits zwei vorherige Mordversuche an Sophie gegeben haben soll. Zum Prozessauftakt erklärte die Mutter, dass sie die Tat wiederholen würde.
Großmutter wegen Beihilfe zum Mord angeklagt
Auch die Großmutter steht vor Gericht. Laut Anklageschrift wusste sie von den Mordplänen und unternahm nichts, um die Tat zu verhindern. Sie gestand vor Gericht, dass ihre Tochter mehrfach von der „Erlösung“ gesprochen und ihr das Säckchen mit den Drogen gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Beihilfe zum Mord.