Bundespolizei am Hamburg Airport – verbotene Schlagringe führen zur Strafanzeige
Hamburg –
Am Freitag machte sich ein 37-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Stuttgart.
Er begab sich durch die Luftsicherheitskontrolle und ging zu seinem Gate. Gegen 13:30 Uhr erfolgte eine Durchsage, dass der Herr sich zur Gepäckzusammenführung begeben solle.
Hintergrund: während der Kontrolle des aufgegebenen Reisekoffers wurde darin etwas Verdächtiges festgestellt. Im Beisein des Fluggastes öffneten Kräfte der Bundespolizei das Gepäckstück. Zum Vorschein kamen zwei Schlagringe. Hierbei handelt es sich um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte die Schlagringe sicher. Der Reisende wollte sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen.