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ZOLL leitet Bußgeldverfahren gegen Pilzsammler ein

Singen - Pilze - Bundesnaturschutzgesetz

Die Pilz-Saison ist eröffnet – ZOLL leitet Bußgeldverfahren gegen Pilzsammler ein

Hohentengen: Bei Kontrollen am vergangenen Wochenende wurden bei Reisenden insgesamt
71 Kilogramm Pilze über die erlaubte Menge für den Eigenbedarf festgestellt.

Zwei Schweizer, ein Italiener und ein österreichischer Staatsangehöriger im Alter zwischen 48 und
73 Jahren hatten versucht, zwischen 10 und 29 Kilogramm Pilze, wie z.B. den besonders geschützten Steinpilz, über die Grenze zu bringen. In den Fahrzeugen fanden die Kontrollbeamten Körbe, Tüten und Säcke voller Pilze, die vorher im Schwarzwald gesammelt wurden.

„Um die Natur zu schützen erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur das Sammeln einer geringen Menge an Pilzen für den persönlichen Bedarf.“ erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

„Als Richtwert galt hier in den letzten Jahren ein Kilogramm frischer Pilze pro Person und Tag. Diese Mengenbegrenzung gilt für jeden Pilzsammler, auch für Personen,
die in Deutschland wohnhaft sind.“

Die Zöllner des Hauptzollamt Singen erhoben für den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz von den Reisenden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7.200 EURO.

Eine sinnvolle Verwertung der sichergestellten Pilze war nicht möglich, daher wurden sie vernichtet.

Zusatzinformation:

§ 38 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt unter anderem die Entnahme einer geringen Menge
an Pilzen für den persönlichen Bedarf.

Wird die Mengenbegrenzung überschritten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro, in besonderen Fällen bis
zu 50.000 Euro geahndet werden.

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