
Mit drei Softairpistolen und einem Springmesser über die Grenze
Waidhaus –
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben bei Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende zehn verbotene Waffen sichergestellt. Außerdem landeten drei Softairpistolen in der Asservatenkammer der Polizeiinspektion. Die Bundespolizei hat in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Bei Grenzkontrollen konnten Beamte der Bundespolizei Waidhaus am vergangenen Wochenende gleich zehn verbotene Waffen sicherstellen. Darunter sechs Springmesser, ein Butterflymesser, zwei Schlagstöcke und ein verbotenes Pfefferspray. Am Samstagnachmittag fielen den Fahndern sogar drei verbotene Softair-Pistolen in die Hände, die zudem täuschend echt aussahen.
Die drei deutschen Besitzer im Alter zwischen 17 und 18 Jahren hatten die Softairwaffen erst kurz vor der Kontrolle in Waldsassen auf einem Asiamarkt in Tschechien gekauft und mussten ihre frisch erworbenen Schnäppchen sofort wieder abgeben. Da die Pistolen und ein zusätzlich aufgefundenes Springmesser nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind, stellten die Beamten die Gegenstände sicher und leiteten Ermittlungsverfahren gegen die Besitzer ein.
Auch die übrigen sichergestellten Waffen lagern nun in der Asservatenkammer der Bundespolizei und sind Gegenstand polizeilicher Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Bundespolizei warnt: Im Ausland erworbene Waffen unterliegen in vielen Fällen den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob die Gegenstände in Deutschland zugelassen sind. Die Bundespolizei leitet in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.